AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der analog digitalagentur GbR
Stand 10/26
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der analog digitalagentur GbR („Agentur“) und ihren Kunden über Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Betreuung und Beratung im Bereich Web und Online.
(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, Angebot bzw. Einzelauftrag, Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung, diese AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote der Agentur sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus Angebot, Einzelauftrag bzw. Rahmenvertrag. Soweit dort nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur insbesondere nicht:
- die rechtliche Prüfung von Inhalten, Funktionen oder Gestaltung, insbesondere nach Datenschutz-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Barrierefreiheitsrecht; Hinweise der Agentur zu rechtlichen Themen sind keine Rechtsberatung,
- die Konformität mit BITV 2.0, WCAG oder EN 301 549; ist Barrierefreiheit vereinbart, gelten nur die dort genannte Konformitätsstufe und das dort genannte Prüfverfahren, jeweils ohne die vom Kunden eingepflegten Inhalte,
- bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Systemen, Reichweiten oder Konversionsraten,
- Hosting, Betrieb und Datensicherung,
- die Kompatibilität mit künftigen Versionen von Browsern, Betriebssystemen, TYPO3 oder Drittsoftware.
(3) Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden nach Aufwand vergütet. Vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten bereit.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten oder eingepflegten Inhalte und seiner Vorgaben verantwortlich. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf solchen Inhalten oder Vorgaben beruhen, soweit er dies zu vertreten hat.
(3) Soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich der Agentur übertragen ist, sichert der Kunde seine Daten regelmäßig und vor jedem von der Agentur angekündigten Eingriff.
(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, verlängern sich Fristen entsprechend. Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
§ 4 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Leistungen nach Aufwand werden zum jeweils vereinbarten Stundensatz im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
(2) Aufwandsschätzungen sind unverbindlich. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert die Agentur den Kunden.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ohne Abzug fällig. Die Agentur kann für erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen.
§ 6 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, nimmt der Kunde diese innerhalb von [10] Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung ab oder benennt in Textform die Mängel, die einer Abnahme entgegenstehen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Abs. 1 keine Mängel benennt (§ 640 Abs. 2 BGB) oder die Leistung produktiv nutzt, ohne innerhalb der Frist Mängel zu benennen.
(3) In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 7 Mängelrechte
(1) Die Agentur leistet bei Mängeln zunächst Nacherfüllung. Der Kunde beschreibt Mängel in Textform so, dass sie nachvollziehbar sind.
(2) Kein Mangel liegt vor, wenn eine Abweichung beruht auf
- Änderungen durch den Kunden oder Dritte,
- Updates oder Fehlern von Browsern, Betriebssystemen, Hosting-Umgebung oder Drittsoftware nach Abnahme,
- vom Kunden eingepflegten Inhalten.
(3) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht in den Fällen des § 8 Abs. 1.
§ 8 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf [Betrag] € je Schadensfall.
(3) Bei Datenverlust haftet die Agentur nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 3 Abs. 3) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Für Fehler von Drittsoftware (insbesondere TYPO3-Core, Extensions, Bibliotheken), Hosting und externen Diensten haftet die Agentur nur, soweit sie eine eigene Pflichtverletzung, etwa bei Auswahl oder Einbindung, zu vertreten hat.
(5) Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(2) Für Open-Source-Software, insbesondere TYPO3 und Extensions, gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen.
(3) Die Agentur behält alle Rechte an vorbestehenden und allgemein verwendbaren Komponenten, Werkzeugen und Know-how und darf diese weiterverwenden.
(4) Die Agentur darf den Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
(5) Die Überlassung von Quelldateien, Entwicklungsdokumentationen oder offenen Design-Dateien (z. B. Figma) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.
(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur.